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Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11
I. Einführung
Der IASB hat am einen Änderungsentwurf veröffentlicht, mit dem IFRS 3 und IFRS 11 punktuell aufgrund von bestehenden Zweifelsfragen bei der Anwendung der Standards überarbeitet werden sollen (kurz: ED/2016/1). In Bezug auf IFRS 3 wurde im Rahmen der anwendungsbezogenen Nachschau (sog. post-implementation review) Änderungsbedarf bei der Definition eines Geschäftsbetriebs ( business) identifiziert. Damit der Anwendungsbereich von IFRS 3 eröffnet ist, muss das Erworbene einen Geschäftsbetrieb i. S. von IFRS 3 Appendix A darstellen (vgl. IFRS 3.3 i. V. mit IFRS 3 B5-12). Somit zielen die vorgeschlagenen Änderungen auf eine grundlegende Anwendungsvoraussetzung von IFRS 3. Der zweite Themenkomplex des Änderungsentwurfs stellt auf die Bilanzierung bereits gehaltener Anteile im Anwendungsbereich von IFRS 11 ab. Die Vorschläge zielen auf das Vorgehen bei der Erlangung gemeinschaftlicher Führung über einen Geschäftsbetrieb, der nach IFRS 11 Appendix A eine gemeinschaftliche Tätigkeit (sog. joint operation) darstellt. Diese zeichnen sich im Gegensatz zu joint ventures, die per definitionem den Teilhabern Rechte am Eigenkapital vermitteln , durch (direkte und/oder quotale) Anrechte der Beteiligten an Ver...