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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 264

Elektronische Kassen: Umstellung bis Jahresende zwingend erforderlich

Unternehmen sollten schnellstmöglich handeln

Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger

Am hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Demnach gelten ab Januar 2017 neue Vorschriften für die Aufzeichnungspflichten bei elektronischen Kassensystemen: Unternehmen dürfen nur noch Kassen verwenden, die alle Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre speichern können. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Steuerhinterziehung in Branchen mit überwiegenden Bargeschäften nachhaltig einzudämmen. Weisen Sie betroffene Mandanten darauf hin, denn es drohen hohe Bußgelder.

I. Welche Unternehmen sind von der Neuregelung betroffen?

Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem Branchen, in denen regelmäßig und überwiegend Bargeldgeschäfte stattfinden und in denen die Gefahr besteht, dass Gelder in größerem Umfang am Fiskus „vorbei verdient“ werden: z. B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel (Bäckereien, Lebensmittel, Eisdielen etc.), Bus- und Taxiunternehmen (da jedes Fahrzeug eine eigene Kasse hat), einige Bereiche der Gesundheitsbranche (z. B. Massage, Reha), Bauunternehmen, Kantinen oder kleine Dienstleistungsunternehmen (z. B. Friseure). Das Finanzministerium NRW schätzt den...