Kleinunternehmerregelung; Ermittlung der Umsatzgrenze bei der Differenzbesteuerung
Leitsatz
Die Steuerbemessungsgrundlage für Umsätze, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG/Art. 315 MwStSystRL unterliegen, ist
auf die Differenz (Handelsspanne) begrenzt, so dass das über die Differenz hinausgehende Entgelt bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes
nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG unberücksichtigt bleibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1749 Nr. 30 BBK-Kurznachricht Nr. 20/2016 S. 969 DB 2016 S. 12 Nr. 28 EFG 2016 S. 1305 Nr. 15 KÖSDI 2016 S. 19954 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2016 S. 2165 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2016 S. 594 UStB 2016 S. 266 Nr. 9 YAAAF-78831
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