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BFH 09.09.2015 X R 5/13, StuB 1/2016 S. 34

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen Vorsorgeaufwendungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 3a EStG i. d. F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 3a, Abs. 4 EStG 2010).

Praxishinweise

Zu den Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gültigen Fassung gehören Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind; Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG fallen, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen; Beiträge zu Versicherungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr...