Sondernutzungsberechtigter im Sinne des WEG kein wirtschaftlicher Eigentümer
Leitsatz
1) Ein gemäß § 5 Abs. 4 WEG eingeräumtes Sondernutzungsrecht an einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück begründet
kein wirtschaftliches Eigentum des Sondernutzungsberechtigten.
2) Dies gilt ungeachtet dessen, dass das Sondernutzungsrecht zeitlich unbeschränkt vereinbart ist, der Sondernutzungsberechtigte
als vormaliger Eigentümer für den Fall der Veräußerung des Grundstücks ein Rückkaufsrecht besitzt und das Sondernutzungsrecht
im Grundbuch eingetragen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2015 S. 12 Nr. 35 DStZ 2015 S. 690 Nr. 18 EFG 2015 S. 1590 Nr. 19 KÖSDI 2015 S. 19543 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2016 S. 396 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2016 S. 195 YAAAE-99622
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