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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 265

Hauptzweck oder nicht Hauptzweck? Das ist hier die Frage …

Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer vom Bundeskabinett beschlossen

Annette Höne

Als Reaktion auf das (BGBl 2015 I S. 4) wurde am der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Ein theoretisch spannendes Werk, das nunmehr vom Gesetzesentwurf übertroffen wurde. Am hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes beschlossen. Diese Regelungen stellt der nachfolgende Beitrag vor. Um den derzeitigen Stand der Befreiungsvorschriften strukturiert und übersichtlich darzustellen, wird weitestgehend darauf verzichtet, Vergleiche des jetzigen Stands mit dem Referentenentwurf zu ziehen.

Kernaussagen:
  • Eine Regel- und eine Optionsvorschrift bilden weiterhin die Ausgangslage der Steuerbefreiungen. Die Voraussetzung für die Optionsverschonung ist jedoch ausschließlich der Antrag. Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen. Erst im Anschluss sind längere Behaltensfristen und ggf. Lohnsummenfristen einzuhalten.

  • Der Hauptzweck eines Unternehmens ist für die Prüfung, ob begünstigtes Vermögen vorliegt und Steuerbefreiungen in Betracht kommen, entscheidungse...