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Die Hineinverschmelzung
§§ 11 bis 13 UmwStG
Zivilrechtlich sind Verschmelzungen von Gesellschaften aus dem EU-/EWR-Ausland auf deutsche Gesellschaften zulässig. Die steuerliche Behandlung dieser sog. Hineinverschmelzung richtet sich wie ein reiner Inlandsfall nach §§ 11 bis 13 UmwStG, erfordert aber zudem Kenntnisse des internationalen Steuerrechts. Der folgende Beitrag stellt die auftretenden Fragen anhand eines Beispielsfalles dar und schlägt eine Lösung vor. Insgesamt soll der Artikel die Leser für die praktischen Probleme sensibilisieren.
I. Einführung
Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) passte das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) an die Rechtsentwicklungen im deutschen Gesellschaftsrecht an. Durch Umsetzung der europäischen Verschmelzungs- und Fusionsrichtlinie in nationales Recht sind grenzüberschreitende Umwandlungen deutscher Gesellschaften unter Beteiligung von Gesellschaften aus EU-/EWR-Staaten zulässig.
Grund für die Änderung des deutschen Umwandlungsgesetzes ist das EuGH-Urteil in der Rechtssache Sevic. Darin erklärte der EuGH die Beschränkung des UmwG auf reine Inlandssachverhalte für mit der Niederlassungsfreihei...