Zur Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit von Bilanzansätzen.
Kommt es nach der Bilanzaufstellung zu einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so wird der fortbestehende
als „richtig” zu bewertende Bilanzansatz erst in der Bilanz fehlerhaft, in der die Änderung der Rechtsprechung erstmals hätte
berücksichtigt werden können.
Ist ein Bilanzansatz für ein WG fehlerhaft und wird dieses WG bei der Veräußerung eines Teilbetriebs mitveräußert, so ist
der fehlerhafte Bilanzansatz, sofern er nicht im Rahmen einer Bilanzberichtigung geändert werden kann, im Rahmen der nach
§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zu ermittelnden Buchwerte der übertragenen WG richtig zu stellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 562 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2011 S. 1226 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2011 S. 473 YAAAD-76397
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