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NWB Nr. 15 vom Seite 1151

Das neue Recht der Zahlungsdienste

Vereinheitlichung des elektronischen, bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa

Professor Dr. Michael Frings

Mit Gesetz v. hat der deutsche Gesetzgeber die Zahlungsdiensterichtlinie und die neue Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Während die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie bereits zum in Kraft getreten sind, werden die Regelungen zum Verbraucherkreditgesetz erst am in Kraft treten. Mit beiden Richtlinien will der europäische Gesetzgeber auf den angeführten Rechtsgebieten eine sog. Vollharmonisierung erreichen. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie sollen das Tempo und die Sicherheit des bargeldlosen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs durch europaweit einheitliche Regelungen gesteigert werden; die insoweit ergangenen vertragsrechtlichen Vorschriften des Umsetzungsgesetzes befinden sich überwiegend im BGB und sollen in dieser Darstellung erläutert werden. Die Inhalte der neuen Verbraucherkreditrichtlinie zielen darauf ab, den Darlehensgeber zu verpflichten, bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses und in der Werbung den Verbraucher umfassend zu informieren europaweit einheitliche Vertragsmuster zu verwenden. Hierdurch soll es dem Verbraucher ermöglicht werden, Angebote von Kreditgebern auch aus dem Auslan...