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NWB Nr. 37 vom Seite 2899

Das Familienheim bei Trennung und Scheidung

Die Rechtslage nach den Reformgesetzen zum 1. 9. 2009

Heinrich Reinecke

Nahezu die Hälfte aller Haushalte in Deutschland wird in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung geführt. Kommt es zum Scheitern einer Ehe, sind die Konsequenzen für die weitere Zukunft der ehelichen Wohnung und viele damit zusammenhängende finanzielle Fragen zu regeln. Sie sind unterschiedlich je nach den Eigentumsverhältnissen (Miteigentum oder Alleineigentum eines Ehegatten oder Mietwohnung). Die am in Kraft getretenen Reformgesetze (FGG-Reformgesetz, FamFG, Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts) haben erhebliche praxisrelevante Änderungen gebracht.

I. Übersicht über die notwendigen Regelungsgegenstände

[i]Bei Trennung ergeben sich wegen des Hauses zahlreiche gegenseitige Ansprüche Schon bei der Trennung von Ehegatten ist darüber zu entscheiden, wer die Wohnung – evtl. gegen Nutzungsentgelt – nutzen darf, wer die Lasten zu tragen hat und wie sich diese Umstände auf evtl. Unterhaltsansprüche auswirken. Bei der Scheidung geht es bei gemeinsamem Eigentum zunächst darum, wer die Wohnung weiter bewohnt und welche Ansprüche daraus dem weichenden Eigentümer erwachsen; nach der gesetzlichen Neuregelung ist zwischen den Ehegatten grds. ein Mietvertrag zu begründen. Später ist zu regeln, wie das Miteig...