Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 19 vom Seite 1051 Fach 13 Seite 5140

Übergang von der Ansparrücklage zum Investitionsabzugsbetrag

Zweifelsfragen zur Investitionsförderung durch § 7g EStGnach der Unternehmensteuerreform 2008

Dr. Harald Schmidt

Die Unternehmensteuerreform brachte eine völlige Neugestaltung der Investitionsförderung nach § 7g EStG mit sich. Maßgeblich dafür, wie mit Alt-Rücklagen nach § 7g EStG verfahren werden darf, ist der Tag der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt: . In vielen Fällen ist es vorteilhaft, im Falle von Alt-Rücklagen noch 2007 zu investieren, weil ab 2008 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Anlagegegenstände nicht mehr degressiv abgeschrieben werden dürfen und nicht aufgelöste Ansparabschreibungen den Höchstbetrag für den Investitionsabzug mindern.(Arbeitshilfe) Investitionsabzugsbetragsrechner - 7g EStG

I. Einführung

Die Unternehmensteuerreform 2008 brachte eine Neugestaltung der Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG mit sich. Die Grundzüge der neuen Regelung wurden dabei in BBK 17/2007 F. 13 S. 5083 beschrieben ( NWB DAAAC-53934). Durch die Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 23 EStG und den gleichzeitigen Wegfall der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 und 3 EStG stellt sich für die Unternehmen mit Alt-Rücklagen die Frage, bis wann Investitionen überhaupt noch durchzuführen sind und ob ein Vorziehen auf 2007 Vorteile bieten kann. Dieser Beitrag geht auf einige...