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Bildung einer Rückstellung wegen Patentverletzung
(1) Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. (2) Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i. S. des § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung (Bezug: § 5 Abs. 3 EStG; § 249 Abs. 1 HGB).▶NWB LAAAB-83252
▶Praxishinweise: Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG lässt es ausreichen, dass der Patentrechtsverletzter ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Eine Patentrechtsverletzung indiziert also regelmäßig eine Inanspruchnahme und berechtigt zur Bildung einer entsprechenden ungewissen Verbindlichkeit (Rückstellung). Hat aber der Geschädigte (Patentrechtsinhaber) keine Kenntnis von der Verletzung bzw. werden trotz Kenntnis...