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BFH 29.10.1997 I R 24/97

Körperschaftsteuer; | Darlehensvertrag zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

Der BFH stellt mit seinem Urt. v. - I R 24/97 heraus, daß einzelne Kriterien des Fremdvergleichs, dem die Geschäftsbeziehungen einer KapGes zu den ihrem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Personen zu unterziehen sind, nicht im Sinne von absoluten Tatbestandsvoraussetzungen verstanden werden können. Vielmehr sind sie durch das FG indiziell zu würdigen, ob sie den Rückschluß auf eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zulassen. Gewährt der beherrschende Gesellschafter der KapGes ein Darlehen und ist der Darlehensvertrag unvollständig, so kann in der Regel keine Umdeutung in eine Zuführung von Eigenkapital erfolgen. Vom FG ist zu prüfen, ob die Unvollständigkeit des Darlehensvertrags den Rückschluß auf das Fehlen einer ernstlich gemeinten Zinsvereinbarung erlaubt. Dabei ...