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Lieferung eines Miteigentumsanteils
Der V. Senat des BFH hat seine Rechtsprechung mit Zustimmung des XI. Senats geändert und folgt der in der Fachliteratur vorherrschenden Meinung. Er erachtet die Beurteilung der Übertragung von Miteigentumsanteilen als sonstige Leistungen nicht (mehr) für unionsrechtskonform.
A. Leitsätze
1. Die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) kann Gegenstand einer Lieferung sein (Änderung der Rechtsprechung).
2. Diese Lieferung ist trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde.
B. Sachverhalt
Der deutsche Unternehmer betreibt einen Handel mit Kunstgegenständen. Er veräußerte einen 50 %igen Anteil an einem ersteigerten Buch an eine in London ansässige Galerie. Das Buch wurde auch nach London transportiert. Die ursprünglich ausgestellte Rechnung enthielt weder ausgewiesene Umsatzsteuer noch einen Hinweis auf eine Steuerfreiheit. Die später berichtigte Rechnung enthielt den Hinweis: „Der Umsatz ist gemäß § 4 Nr. 1b, § 6a UStG als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei.“ Auch die spätere Veräußerung des verbliebenen Antei...