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Verrechnungspreismethoden
Baumhoff, in Mössner u. a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Dr. Otto Schmidt Verlag, 4. Aufl., Köln 2012;
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Brähler, Internationales Steuerrecht, Gabler Verlag, 8. Aufl., Wiesbaden 2014;
Eigelshoven, in Vogel/Lehner, DBA, Verlag C. H. Beck, 6. Aufl., München 2015;
Fey, in Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Verlag C. H. Beck, Edition 2/15;
Gehrmann, Verrechnungspreise, infoCenter;
Hanken/Kleinhietpaß, Verrechnungspreise im Spannungsfeld von Controlling und Steuern, Haufe, 1. Aufl., Freiburg/München 2014;
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Jacobs/Endres/Spengel, Internationale Unternehmensbesteuerung, Verlag C. H. Beck, 7. Aufl., München 2011; 8. Aufl., München 2016;
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OECD, Verrechnungspreisleitlinien 2010 (OECD-RL 2010);
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Schmidt, Thomas, Außensteuergesetz, Nomos, 1. Aufl., Baden-Baden 2012;
Sieker in Wassermeyer, DBA, C. H. Beck, 130. Aufl., München, Juni 2015;
VWG-Verfahren 2005;
Vögele, in Vögele/Borstel/Engler, Verrechnungspreise, Verlag C. H. Beck, 4. Aufl., München 2015;
Waldens/Köplin, Strategisches Verrechnungspreismanagement – so sind Sie am Markt eine Armlänge voraus, PIStB 06/2006 S. 159;
Wehnert, Generalthema I: Verrechnungspreise und immaterielle Wirtschaftsgüter, IStR 2007 S. 558;
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A. Problemanalyse
1 Verrechnungspreise sind für jedes international aufgestellte Unternehmen von großer Bedeutung, nach einer Untersuchung unter großen multinationalen Unternehmen im Jahr 2013 sogar das wichtigste Thema im Internationalen Steuerrecht. Wenn es auch fraglich ist, ob wirklich 60-70 % des Welthandels zwischen verbundenen Unternehmen stattfinden, wird bei einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung jedenfalls kontrolliert, ob die vom Unternehmen festgelegten Verrechnungspreise nach dem Fremdvergleichsgrundsatz angemessen sind.
Auf der Grundlage des AOA (Authorized OECD Approach) nach Art. 7 OECD-MA und seiner Umsetzung in § 1 AStG wird die Betriebsstätte jedoch insbesondere hinsichtlich der Leistungsbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen als selbständiges und unabhängiges Unternehmen betrachtet. Der Betriebsstätte kann demzufolge ein Gewinn zugerechnet werden. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist nicht nur auf Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, sondern auch auf Transaktionen zwischen Betriebsstätten eines Unternehmens (sog. „Dealings“) anwendbar.
In dem vorliegenden Beitrag werden die Verrechnungspreismethoden dargestellt.
I. Begriff
2 Unter Verrechnungspreisen, genauer: Konzernverrechnungspreisen, wird das vertraglich vereinbarte Entgelt für den Liefer- und Leistungsaustausch zwischen den einzelnen Konzernmitgliedern bezeichnet. Ein internationaler Konzern bildet zwar wirtschaftlich, aber nicht rechtlich eine Einheit. Denn die einzelnen Tochtergesellschaften sind als juristische Personen selbständig steuerpflichtig. Deshalb kann für jede Tochtergesellschaft getrennt der Gewinn ermittelt werden. Im Gegensatz zu Betriebsstätten ist zwischen den verschiedenen Konzerngesellschaften ein grundsätzlich auch steuerrechtlich anerkannter Leistungsaustausch auf schuldrechtlicher Basis möglich. Der wesentliche Unterschied zwischen Konzernverrechnungspreisen und Marktpreisen besteht darin, dass Verrechnungspreise ein Instrument zur konzerninternen Leistungsverrechnung sind, während Marktpreise in der Regel das Ergebnis des Kräftespiels zwischen Angebot und Nachfrage sind.
3-4 Einstweilen frei
II. Problematik der Verrechnungspreise
5 Zwei voneinander unabhängige Gesellschaften am Markt verfolgen jeweils ihr eigenes unternehmerisches Interesse. Zwischen Konzerngesellschaften kann der Grund für Preisveränderungen/-beeinflussungen auf der Absicht der Gewinnverlagerungen beruhen. Es gibt keinen natürlichen Interessengegensatz wie bei Fremdunternehmen, sondern innerhalb eines Konzernverbunds besteht ein Beherrschungspotential. Grenzüberschreitend tätige Gesellschaften können durch die Festsetzung hoher oder niedriger Verrechnungspreise im Konzern das internationale Steuergefälle zwischen den verschiedenen Staaten nutzen. Dazu wird der Gewinn in ein Niedrigsteuerland oder der Verlust zwecks Verlustnutzung in ein Hochsteuerland verlagert.
Umgekehrt besteht für die Konzerngesellschaften aber auch die Gefahr einer Doppelbesteuerung, da die vom Konzern ermittelten Verrechnungspreise durch die Steuerbehörden zweier oder mehrerer Staaten überprüft werden.
6-9 Einstweilen frei
III. Verrechnungspreismethoden
10 Verbundene Unternehmen müssen ihre Verrechnungspreise für den konzerninternen Leistungsaustausch grundsätzlich so bestimmen, wie sich voneinander unabhängige Dritte verhalten hätten. Maßstab für den Fremdvergleich sind die Verhältnisse des freien Wettbewerbs, wobei die verkehrsübliche Sorgfalt ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter gegenüber Fremden zugrunde zu legen ist. Allerdings ist ein exakter Verrechnungspreis nicht bestimmbar; vielmehr können nur Bandbreiten bestimmt werden, innerhalb derer der Verrechnungspreis liegen muss. Die Ermittlung des angemessenen Verrechnungspreises basiert dabei stets auf zwischen fremden Dritten erzielten Preisen, Brutto- oder Nettomargen bzw. auf fremdüblichen Gewinnaufteilungsschlüsseln. Von den so gewonnen Werten ist dann auf einen angemessenen konzerninternen Verrechnungspreis zurückzurechnen.
1. Einteilung der Verrechnungspreismethoden
11 Grundsätzlich lassen sich die Verrechnungspreismethoden unterteilen in
die traditionellen geschäftsvorfallbezogenen Methoden und
die gewinnbasierten Methoden.
Die Unternehmen sind in der Wahl des Verfahrens zur Ermittlung der Verrechnungspreise frei, soweit Übereinstimmung mit dem Fremdvergleichspreis erzielt wird. In Anbetracht der Verhältnisse des Einzelfalls ist die angemessenste (most appropriate method) Verrechnungspreismethode zu wählen. Bei gleicher Eignung mehrerer Verrechnungspreismethoden ist eine der traditionellen geschäftsfallbezogenen Methoden sowie die Preisvergleichsmethode gegenüber einer anderen Verrechnungspreismethode vorzuziehen.
a) Traditionelle geschäftsvorfallbezogene Methoden
12 Die traditionellen geschäftsvorfallbezogenen Methoden werden in Deutschland als Standardmethoden bezeichnet. Anhand der Standardmethoden wird die Angemessenheit von einzelnen Preisen überprüft. Es gibt drei Standardmethoden, nämlich
die Preisvergleichsmethode,
die Wiederverkaufspreismethode und
die Kostenaufschlagsmethode.
b) Gewinnbasierte Methoden
13 Bei den gewinnbasierten Methoden geht es um die Aufteilung des Gewinns zwischen verbundenen Unternehmen. Die gewinnbasierten Methoden lassen sich ihrerseits unterteilen in
die geschäftsvorfallbezogenen Methoden und
die globalen Gewinnaufteilungsmethoden.
Jede der beiden Methoden kann wiederum in zwei Methoden unterschieden werden.
Die geschäftsvorfallbezogenen Methoden lassen sich unterscheiden in
die Gewinnaufteilungsmethode und
die Nettomargenmethode.
Die globalen Gewinnaufteilungsmethoden lassen sich unterscheiden in
die Gewinnvergleichsmethode und
den global formelhaften Gewinnzuordnungsansatz.
Dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen nur die geschäftsvorfallbezogenen Methoden. Deshalb sind nur diese, nicht aber die globalen Gewinnaufteilungsmethoden in den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien sowie in den deutschen VWG-Verfahren 2005 zugelassen..
Von den globalen Gewinnaufteilungsmethoden findet jedoch die Gewinnvergleichsmethode (comparable profits method, CPM) insbesondere in den USA Anwendung. In den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien und in den deutschen VWG-Verfahren 2005 wird die Gewinnvergleichsmethode hingegen wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Fremdvergleichsgrundsatz abgelehnt. Der global formelhafte Gewinnzuordnungsansatz wird auch nicht in den USA angewandt.
14-19 Einstweilen frei