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Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen „in der Krise”
Modernisierung des GmbH-Rechts – MoMiG
[i] Wolf, Gesellschafterdarlehen nach MoMiG, BBK 11/2009 S. 542, NWB CAAAD-22132 Die GmbH-Reform mit dem MoMiG hat zu einer grundlegenden Neuordnung der Rechtsfolgen von Gesellschafter-Darlehen geführt. Anknüpfend an BBK 11/2009 S. 542 soll nunmehr der für Geschäftsführer, Gesellschafter und deren Berater wichtigen Frage nachgegangen werden, welche Konsequenzen die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise der Gesellschaft hat. Dabei steht weniger die dogmatische Lösung als vielmehr das Aufzeigen von Haftungsrisiken für den Adressatenkreis im Vordergrund.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in der BBK 24/2010 S. 1158
I. Historie
Durch das MoMiG wurde das Eigenkapitalersatzrecht mit einem gesetzlichen Nichtanwendungserlass versehen: Die Rückzahlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen [i]Gesellschafterdarlehen sind Fremdkapital unterfällt nicht mehr § 30 GmbHG (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG) .
Damit handelt es sich bei Gesellschafterdarlehen um Fremdkapital, und die Rückzahlung eines solchen Darlehens kann vom Geschäftsführer bei Fälligkeit nicht mehr mit dem Verweis auf § 30 GmbHG verweigert werden.
Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ist nunmehr dem Insolvenzrecht zugeordnet worden. Gesellschafterdarlehen unte...