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Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen
Vorstellung und Kommentierung der gleich lautenden Erlasse – Teil 1
Im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) haben sich umfangreiche Änderungen bei der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen ergeben. Wesentlichste Neuerungen sind dabei die rechtsformneutrale Bewertung sowie die Einführung des vereinfachten Ertragswertverfahrens, welches als neues Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen in das Bewertungsgesetz aufgenommen wurde (§§ 199 ff. BewG). In dem folgenden Beitrag, der sich über zwei Ausgaben erstreckt, stellen wir die neue Bewertung unter Einbezug der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG vor (BStBl 2009 I S. 698; im Folgenden AEBewAntBV). Darüber hinaus veranschaulichen wir die praktische Anwendung anhand eines umfangreichen Beispiels. Abschließend hält der Beitrag ein Berechnungsschema zur Ermittlung des gemeinen Werts nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bereit, das Sie als Arbeits- und Orientierungshilfe bei der Bearbeitung von entsprechenden Mandantenfällen verwenden können.
I. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 2 ErbStG i. V. mit § 11 BewG
Nach § 12 Abs. 2 ErbStG gilt, dass A...