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BBEV Nr. 8 vom Seite 245

Besteuerung von Finanzprodukten vor und nach der Abgeltungsteuer im Überblick

von Martin L. Haisch, Freising

Am hat der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt. Damit wurde im zweiten Anlauf nunmehr eine Abgeltungsteuer von 25 % ab für laufende Einkünfte und Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen eingeführt. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist die einheitliche Besteuerung sämtlicher Einkünfte aus privater Kapitalanlage unabhängig von einer Haltefrist und damit einhergehend die Aufhebung der insoweit bislang geltenden Trennung zwischen Ertrags- und Vermögenssphäre. Der folgende Beitrag erläutert zunächst die neuen Besteuerungsregeln allgemein. Darauf aufbauend wird die Besteuerung besonders wichtiger Produkte konkret dargestellt. Der Fokus eines Folgebeitrags in der kommenden Ausgabe wird auf verschiedenen Fondsinvestments liegen.

I. Besteuerungstatbestände

Mit Einführung der Abgeltungsteuer kommt es zu einer erheblichen Erweiterung der Kapitaleinkünfte:

1. Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen in Zukunft Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitals oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitals zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wen...