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Pflichten des Steuerberaters im Kontext der Fragen einer SV-Pflicht von GmbH-Geschäftsführern
Zu Hinweispflichten bei Erstellung der Lohnabrechnungen OLG Hamm (25 U 42/20)
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, die GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge inhaltlich zu beraten. Allerdings trifft den Steuerberater eine Pflicht zu einem Hinweis an die Mandantin darauf, dass grds. hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Bezüge von nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern Unsicherheit besteht. Diese Hinweispflicht hat das , NWB UAAAJ-16458) kürzlich bestätigt. Eine inhaltliche Klärung darf und muss der Steuerberater nicht herbeiführen, vielmehr liegt diese in der eigenen Verantwortung der GmbH und ihrer Geschäftsführer, die dafür zweckmäßigerweise einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.
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I. Zunehmende Haftungsrisiken für Steuerberater
[i]Änderung in der Rspr. und Erwartungshaltung vieler MandantenDie Inanspruchnahme von Steuerberatern auf Haftung wegen unterlassener Beratung zur Frage einer Sozialversicherungspflicht der Bezüge von nicht beherrschenden GmbH-Gesellschaftern als Geschäftsführer...