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Neuere Entwicklungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Erleichterungen auch bei Personengesellschaften
Die Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter ist im deutschen Steuerrecht eher unterentwickelt. Die Norm des § 7g EStG erlaubt innerhalb enger Grenzen eine solche Förderung, wobei sie sowohl den Umfang der Förderung auf Höchstbeträge begrenzt als auch die dem Grunde nach förderungsfähigen Stpfl. durch Anforderungen an Gewinn oder Betriebsvermögen einschränkt. Die großen gesetzgeberischen Änderungen in diesem Bereich betrafen die Umstellung von den „Ansparabschreibungen“ zu den „Investitionsabzugsbeträgen“ sowie den Wegfall des Nachweises der Investitionsabsicht. Der unionsrechtlich umstrittene Inlandsbezug der Regelung ist hingegen nicht angetastet worden. Die Rechtsprechung hat auf diese Entwicklungen reagiert und aus der außerbilanziellen Geltendmachung Folgerungen für die Anwendung des § 7 UmwStG gezogen. Auch die Geltendmachung des § 7g EStG bei Personengesellschaften ist durch den BFH – und ihm folgend das BMF – erleichtert worden.
Was gilt allgemein zum Investitionsabzugsbetrag des § 7g EStG?
Welche Besonderheiten stellen sich beim Investitionsabzugsbetrag im Zusammenhang mit Umwandlungen?
Welc...