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Künftige Vorteile bei der Bewertung von Sozialplanrückstellungen
I. Sachverhalt
Im Jahr 01 führt die U-GmbH Restrukturierungsmaßnahmen im Bereich des Fertigwarenlagers, der Wareneingangskontrollen sowie bei der Auftragskommissionierung durch. Dadurch entfallen 22 Arbeitsplätze. Mit dem Betriebsrat wird ein Sozialplan vereinbart, in dem Abfindungen für die ausscheidenden Mitarbeiter festgelegt werden. Zehn Mitarbeiter, für die jährlich ein Personalaufwand von 210 T€ entsteht, akzeptieren die angebotenen Abfindungen i. H. von insgesamt 240 T€. Die U passiviert für diesen Betrag eine Verbindlichkeit.
Zwölf weitere Mitarbeiter haben gegen die Kündigungen Klage erhoben. Die im Sozialplan vorgesehenen Abfindungen für diese Mitarbeiter belaufen sich auf insgesamt 280 T€. Der jährliche Personalaufwand für diese Mitarbeiter beträgt 250 T€. Die U setzt eine Rückstellung von 280 T€ an. Das FA akzeptiert 30 T€, weil es die Aufwandsersparnis wegen fortfallendem Arbeitsentgelt von 250 T€ als kompensatorischen Vorteil gegenrechnet.
II. Fragestellung
Ist der wegfallende Personalaufwand bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen?
III. Lösungshinweise
1. Bewertungsvorbehalt des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG
Für die steuerbilanzielle Bewertung von Rückstellungen greift der Bewertun...