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NWB Nr. 44 vom Seite 3334

Anteilsübertragung gegen Versorgungsleistungen nur bei Aufgabe der Geschäftsführung begünstigt

BFH-Urteil vom 20.3.2017 - X R 35/16

Falco Hänsch und Jens Wessels

[i]BFH, Urteil vom 20.3.2017 - X R 35/16 NWB XAAAG-54426 In der Praxis wird bei der Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig nach Wegen einer gleitenden Vermögensübertragung gesucht. Höchstrichterlich nicht geklärt war bislang die Rechtsfrage, ob eine Übertragung von GmbH-Anteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen nur dann i. S. von § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG [i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer“ NWB XAAAB-04820 begünstigt ist, wenn der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer sich anlässlich der Anteilsübertragung gänzlich aus der Geschäftsführertätigkeit zurückzieht. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass eine steuerbegünstigte Übertragung von qualifizierten GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen nur in Betracht komme, wenn der übertragende Gesellschafter die bisher ausgeübte Geschäftsführertätigkeit insgesamt aufgibt. Mit Urteil vom - X R 35/16 NWB XAAAG-54426 hat der BFH diese Verwaltungsauffassung [i]Zur gleitenden Generationennachfolge bei Mitunternehmerschaften s. Graw, NWB 20/2017 S. 1498 bestätigt und entschieden, dass eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nur dann steuerlich begünstigt sei, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile an einer GmbH nicht mehr als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig ist. Da d...