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Fremdwährung bei Forderungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Viele Unternehmen unterhalten auch Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden. Dabei werden nicht nur Verträge in ausländischer Währung geschlossen, sondern auch in ausländischer Währung fakturiert. Weil der Jahresabschluss grundsätzlich in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist, muss zum Jahresende eine Umrechnung der ausländischen Währung in Euro erfolgen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 2660 | Erträge aus der Währungsumrechnung |
2661 | Erträge aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB) | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2150 | Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
2151 | Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 4840 | Erträge aus der Währungsumrechnung |
4847 | Erträge aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB) | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6880 | Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
6881 | Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB) |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
5430 | Andere sonstige betriebl. Erträge | |
6940 | Sonstige Aufwendungen |