Zu den Voraussetzungen einer Billigkeitsentscheidung nach §§ 163, 227 AO.
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist sowohl im Festsetzungs- als auch im Erhebungsverfahren eine Ermessensentscheidung
des FA.
Die Nachprüfung einer abgelehnten Billigkeitsmaßnahme ist darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen
Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in zweckwidriger Weise keinen entsprechenden Gebrauch
gemacht hat.
Die im sog. Sanierungserlass vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen verstoßen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
und stellen keinen Fall sachlicher Unbilligkeit dar.
Das gilt ungeachtet der Frage, ob und wie Gesetzgeber oder Verwaltung auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass
reagieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1238 Nr. 22 EFG 2017 S. 970 Nr. 12 GmbH-StB 2017 S. 328 Nr. 10 WAAAG-47722
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.