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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 4

Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung bei ungültig gewordener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG Berlin-Brandenburg hatte im Verfahren u. a. darüber zu entscheiden, ob es für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung schädlich ist, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Lieferungsempfängers nach Vertragsschluss ungültig wird. Gleichzeitig hat das FG Berlin-Brandenburg auch zu der Frage entschieden, ob in einem Umsatzsteuer-Karussellgeschäft der Missing Trader als Lieferungsempfänger anzusehen sein kann.

A. Leitsätze

1. Hat der Lieferer den Buch- und Belegnachweis hinsichtlich einer Ausfuhrlieferung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständig erbracht, so ist die Steuerfreiheit grundsätzlich auch dann zu gewähren, wenn die von dem Empfänger angegebene USt-IdNr. während der Abwicklung des Geschäfts ungültig geworden ist.

2. Der Lieferer kann allenfalls dann verpflichtet sein, die Angaben des Empfängers während der Abwicklung des Geschäfts erneut zu überprüfen, wenn der Abnehmer eine große Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Lieferung verstreichen lässt. Eine solche kann bei einem Zeitraum von elf Tagen zwischen Vertragsschluss und Lieferung aber noch nicht angenommen werden.

3. Auch dann,...