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NWB Nr. 11 vom Seite 801

Fremdlinks auf eigenen Websites

Vermeidung von Haftungsfallen für rechtswidrige Inhalte Dritter

Professor Dr. Marion A. R. Müller

Unsicherheiten oder Unkenntnis über die konkrete Rechtslage schützen den Anwender bekanntlich nicht vor strikten Rechtsfolgen, die daraus resultieren können, dass der Inhaber einer Homepage diese mit elektronischen Verweisen auf Inhalte anderer Internetseiten ausgestattet hat, die gegen geltendes Recht verstoßen. Im Raum stehen hierbei insbesondere Verletzungen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und darüber hinaus sogar strafrechtliche Sanktionen. Der BGH entschied beispielsweise mit Urteil vom - I ZR 119/13 NWB DAAAE-85032 im Fall „Mercedes SLK“, es handle sich um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn bei einem beworbenen Fahrzeug die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2- Emissionen fehlen, es sei denn, die Werbung verweist nicht auf ein bestimmtes Modell einer Marke. Wenngleich diese Entscheidung logisch erscheint, darf nicht verkannt werden, dass aufgrund der unüberschaubaren Möglichkeiten von Rechtsverstößen der Homepage-Betreiber sich ständig in einer latenten Gefahr befindet, durch Verlinkungen auf fremde Websites für Rechtsfolgen zu haften, di...