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NWB Nr. 17 vom Seite 1478

Altersvorsorge des selbständigen Freiberuflers

Altersvorsorge in Freiberuflerkanzleien

Volker Riewe und Alexander Horst

Generell vollzieht sich die klassische Altersvorsorge in drei verschiedenen steuerlichen Schichten: Basisvorsorge, geförderte und ungeförderte Vorsorge. Bei der Altersvorsorge von Freiberuflern kommen darüber hinaus noch weitere Aspekte und einige Besonderheiten hinzu. Die folgende Darstellung weist auf diese Besonderheiten hin und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis auf.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Einleitung

[i]Definition des FreiberuflersDas Berufsbild des Freiberuflers verbindet man gemeinhin mit dem Gedanken an einen selbständigen Freiberufler, der eine eigene Kanzlei bzw. Praxis (im Folgenden: Kanzlei) betreibt. In Deutschland gibt es über 1 Mio. selbständige Freiberufler, wobei sich die Freiberufler in vier Berufsgruppen aufteilen lassen (Quelle: Bundesverband der Freien Berufe):

  • Heilkundler wie Ärzte, Zahnmediziner und Apotheker,

  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Freiberufler,

  • Techniker wie beispielsweise Architekten und Ingenieure und

  • die Angehörigen der Freien Kulturberufe.

Im steuerlichen Sinne wird bei freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden zwischen den Katalogberufen (z. B. Arzt od...