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FG Köln Urteil v. - 5 K 2907/07

Gesetze: HGB § 250 Abs 2, EStG § 5 Abs 5 Satz 1 Nr 2

Einkommensteuer:

Kein passiver RAP bezogener Entschädigungen für die Duldung abgeschlossener Straßenbaumaßnahmen

Leitsatz

1) Die Bildung eines passiven RAP setzt voraus, dass bezogenes Entgelt Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt. Darüber hinaus muss seitens des Kaufmanns eine Verpflichtung zu einer nach dem Bilanzstichtag (zumindest zeitanteilig) noch zu erbringenden Gegenleistung bestehen.

2) Entschädigungen für die Duldung von Straßenbaumaßnahmen, die bereits vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen sind und für den zukünftigen Erwerbsverlust entrichtet werden, rechtfertigen die Bildung eines passiven RAP nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2009 S. 1580 Nr. 30
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2010 S. 30
WAAAD-23962

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