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Wohnungsüberlassung
Neues auf einen Blick:
Ab gelten einheitlich in allen Bundesländern neue Quadratmeterpreise für die Fälle, in denen der ortsübliche Mietpreis nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten ermittelt werden kann und zwar 5,01 € bzw. 4,10 € monatlich je Quadratmeter (bisher 4,95 € bzw. 4,05 € monatlich; vgl. nachfolgend unter Nr. 7).
1. Allgemeines
Bei der Gewährung geldwerter Vorteile durch den Arbeitgeber nimmt der Wohnungsbereich einen breiten Raum ein. Zum Teil werden Mietnachlässe oder sonstige Verbilligungen bereits in den Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Auch eine unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Grundstücken zum Wohnungsbau kommt hin und wieder vor, vgl. das Stichwort „Grundstücke“.
Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnräumen gehört als Sachbezug zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.
Es ist gleichgültig, ob die unentgeltlich oder verbilligt überlassene Wohnung
dem Arbeitgeber gehört;
vom Arbeitgeber gemietet und an den Arbeitnehmer verbilligt weitervermietet wird;
von einem Dritten an den Arbeitnehmer vermietet wird und der Arbeitgeber einen Ausgleich für die Verbilligung der Mie...