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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Anpassungsverpflichtungen

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Ansatz und Definition

Für Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen kann sich aufgrund von Gesetzen, z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), eine Verpflichtung zur Nachrüstung oder Veränderung der Anlagen ergeben, z. B. um gewisse Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Verpflichtung kann sich zum einen unmittelbar aus dem Gesetz oder zum anderen aus einem vollziehenden Verwaltungsakt ergeben. Soweit die Aufwendungen keine aktivierungspflichtigen Herstellungskosten darstellen, konnte bis zum Inkrafttreten des BilMoG in der Handelsbilanz eine Aufwandsrückstellung gebildet werden. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr.

Die Rechtsprechung der verschiedenen Senate des BFH zu den Voraussetzungen von Rückstellungen für umweltrechtliche Umrüstungs- und Anpassungspflichten ist in der Literatur umstritten.

1. Ansicht des I. Senats, Entscheidung vom

Dem , BStBl 2003 II S. 121 NWB JAAAA-96700 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betrieb eine Spänetrocknungsanlage, für die das Gewerbeaufsichtsamt im Jahre 1988 eine Anordnung (auf Grundlage des BImSchG) erließ, nach der die K...