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FG Brandenburg 07.07.2005 4 K 12/04, rkr., NWB 39/2005 S. 313

Kraftfahrzeugsteuer | Höhere Kfz-Steuer für „verblechte” Postautos

Wer einen gebrauchten Kleinwagen erwirbt, der aus den Beständen der Deutschen Post AG stammt und dessen hintere Seitenfenster durch Bleche ersetzt worden sind (sog. „verblechtes” Postauto), muss diesen nach dem Kfz-Steuergesetz als Pkw versteuern und damit eine höhere Kfz-Steuer entrichten. Eine Besteuerung „verblechter” Postautos als Lkw, die für den Käufer günstiger wäre, scheidet aus. Dies entschied das , rkr.).