Excel-Tabelle kein Nachweis für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Leitsatz
Die Erfassung der Privatfahrten von Arbeitnehmern mit firmeneigenen Kfz in einer Excel-Tabellenkalkulation erfüllt nicht
die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, da durch dieses Programm nachträgliche Änderungen weder verhindert noch
hinreichend dokumentiert werden.
Der Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen kann nicht durch andere Beweismittel geführt werden.
Die 1%-Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn zwar ein Fahrtenbuch geführt worden ist, diesem aber mangels Erfüllung der
Ordnungsmäßigkeitsanforderungen keine ausreichende Beweiskraft zukommt.
Fundstelle(n): WAAAB-36053
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