Kein Verzicht auf die Einhaltung der Vorbehaltsfristen des § 6a
GrEStG bei konzerninterner Einbringung in eine kurz zuvor erworbene
Vorrats-GmbH
Leitsatz
Die Vorbehaltensfristen für die grunderwerbsteuerrechtlichen Steuervergünstigung bei Umstrukturierung in Konzernen sind auch
im Fall der Einbringung des Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine kurz zuvor vom Einbringenden erworbenen
Vorrats-GmbH einzuhalten; eine teleologische Reduktion (Gleichstellung mit der auch ohne Vorbehaltsfrist begünstigten umwandlungsrechtlichen
Neugründung der aufnehmenden GmbH) scheidet aus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): ErbStB 2023 S. 107 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2023 S. 962 UVR 2023 S. 106 Nr. 4 VAAAJ-32769
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