Umsatzsteuerbefreiung für
Heilbehandlungen: Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht
zur unternehmerischen Sphäre eines Medizinprofessors
Leitsatz
Die aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors
und Klinikdirektors gewährte Ausgleichszahlung für den versetzungsbedingten
Wegfall der auf beamtenrechtlicher Grundlage gewährten Möglichkeit
zur Behandlung von Patienten im Nebenamt (Privatliquidation) ist
dann nicht der unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors zuzuordnen,
wenn sich die Zahlung in erster Linie als Gegenleistung für die
vorzeitige Aufgabe der Position des Klinikdirektors darstellt und
sich lediglich der Höhe nach an den bisherigen Einkünften aus freiberuflicher
medizinischer Tätigkeit orientiert.
Bei einer unterstellten Zuordnung des Verzichts auf das
Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors
greift jedenfalls die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG ein,
soweit sich der Verzicht ausschließlich auf die Durchführung gemäß
§ 4 Nr. 14 UStG steuerbefreiter Umsätze aus ärztlichen Heilbehandlungen
bezieht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GStB 2021 S. 294 Nr. 8 VAAAH-63672
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