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Einkommensteuer | Vermietungsobjekt als erste Tätigkeitsstätte
Das entschieden, dass Steuerpflichtige, die im Zusammenhang mit ihrer Vermietungstätigkeit außerhalb ihrer Wohnung eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG haben, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale geltend machen können.
Der Kläger hat mehrere Mietobjekte in verschiedenen Städten außerhalb des Ortes seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstätte. Die Fahrten zu den Mietobjekten machte er bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 0,42 € (tatsächliche Kosten) pro gefahrenen Kilometer als [i]Langenkämper, Vermietung und Verpachtung, infoCenter, NWB BAAAB-13237 Werbungskosten geltend. Das Finanzamt hat jedoch die Fahrten nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 € abzüglich eines Privatanteils von 40 % ...