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Online-Beitrag vom

Vertragliche Ergebniszuteilung bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

BFH erkennt vom Beteiligungsverhältnis abweichende Ergebnisverteilung, der alle Gesellschafter zugestimmt haben, mit Wirkung für die Zukunft an

Professor Dr. Christian Möller

[i]Ronig, Vermögensverwaltung, infoCenter NWB IAAAC-37527 Der BFH hat entschieden, dass eine Vereinbarung, nach der dem während des Geschäftsjahres einer vermögensverwaltenden GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Gesellschaftsanteil entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, steuerrechtlich anzuerkennen ist, wenn diese vom Beteiligungsverhältnis abweichende Ergebnisverteilung für die Zukunft getroffen worden ist, alle Gesellschafter ihr zustimmen, sie ihren Grund im Gesellschaftsverhältnis hat und nicht rechtsmissbräuchlich ist ( NWB MAAAH-05124).

I. Gesellschafterwechsel bei einer vermögensverwaltenden GbR

[i]Verlustberücksichtigung bei vertragswidrigem VerhaltenAn einer GbR, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielte, waren ursprünglich A, B und C zu je einem Drittel als Gesellschafter beteiligt. A, B und C schlossen am einen Vertrag mit dem Kläger D, nach dem (nur) A seine Beteiligung an D verkaufte. Der Kaufpreis war am fällig. Zum Anteilsübergang und zur Ergebnisverteilung enthielt der Kaufvertrag folgende Regelung: „Die Übertragung der Gesellschafterrechte [...] erfolgt zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Mit diesem Zeitpunkt g...