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Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer verfassungswidrig
[i]BVerfG, Urteil v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435 Der verfassungsrechtliche Druck auf die Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer hatte in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Ausgehend von den „Ankündigungsentscheidungen“ des (BStBl 2010 II S. 897; Pahlke, ) sowie II R 12/09 (BStBl 2011 II S. 48; Stöckel, ), mit denen der BFH trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens jedenfalls für Stichtage bis noch als verfassungsgemäß eingestuft hatte, über die Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des (BStBl 2014 II S. 957; Eisele, ) und II R 37/14 NWB HAAAE-82469 sowie v. - II R 14/13 NWB EAAAE-84197 war die „Halbwertzeit“ des Normengefüges zur grundsteuerlichen Einheitsbewertung immer deutlicher erkennbar geworden. [i]Stöckel, NWB 45/2013 S. 3540; Krause, NWB-EV 10/2010 S. 361Mit seinem Urteil v. - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435 hat das BVerfG nunmehr die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens in den „alten“ Bundesländern (jedenfalls seit Beginn des Jahres 2002) für unvereinbar mit dem ...