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Fallstudie zur Aufstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz
I. Sachverhalt
Gegeben sei die unten stehende HGB-Bilanz per der X-GmbH (Übersicht 1). Die Wertansätze der HGB-Bilanz sind – abgesehen vom Wertansatz für die Pensionsrückstellung – mit den steuerlichen Wertansätzen identisch. Die X-GmbH hat auf die Abgrenzung aktiver latenter Steuern in der Handelsbilanz verzichtet (vgl. Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der anzuwendende Steuersatz beträgt 30 %.
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Übersicht 1:
HGB-Bilanz der X-GmbH per
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HGB-Bilanz der X-GmbH zum
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A.
Anlagevermögen | A.
Eigenkapital | ||||||
1. | Grundstücke und Bauten | 320.000 | 1. | Gezeichnetes Kapital | 800.000 | ||
2. | Technische Anlagen und Maschinen | 1.000.000 | 2. | Gewinnrücklagen | 1.000.000 | ||
3. | Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung | 200.000 | |||||
4. | Wertpapiere des Anlagevermögens | 100.000 | |||||
B. Umlaufvermögen | B. Rückstellungen | ||||||
1. | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 300.000 | Rückstellungen für
Pensionen | 500.000 | |||
2. | Fertige Erzeugnisse und Waren | 400.000 | C. Verbindlichkeiten | ||||
3. | Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen | 450.000 | 1. | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 350.000 | ||
4. | Schecks, Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten | 30.000 | 2. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen | 150.000 | ||
Bilan... |