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BFH 21.11.2013 IX R 23/12, StuB 4/2014 S. 154

Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Dem Großen Senat werden gem. § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: (1) Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird? (2) Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des NWB EAAAD-35188 (BStBl 2010 II S. 672 = Kurzinfo StuB 2010 S. 115 NWB QAAAD-37167) aufzuteilen (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)?

Praxishinweise

Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung berechtigt ein häusliches Arbeitszimmer nur dann zum Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug, wenn es nahezu ausschließlich beruflich bzw. betrieblich genutzt wird. Nur eine private Mitnutzung des Arbeitszimmers von weniger als 10 % sch...