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Arbeitshilfe - Stand: 10.01.2024

Zustimmung des Mandanten zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen – Muster

Catrin Geißler
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Wegen der latenten Gefahr, dass Steuererklärungen, die per Authentifizierungsverfahren, also ohne persönliche Unterschrift übermittelt werden (bspw. gem. § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG, § 14a GewStG, § 181 Abs. 2a AO oder auch § 18 Abs. 3 UStG), als eigene Erklärung des Steuerberaters gewertet werden könnten, ist es ratsam, sich für die jeweiligen Steuererklärungen eine ausdrückliche Bestätigungs- und Freigabeerklärung des Mandanten ausstellen zu lassen.

Die hier bereitgestellte Schreibvorlage bietet Hilfe bei der Formulierung. Zusätzlich können die einzelnen Inhalte der Steuererklärung durch mandantenseitige Unterzeichnung eines Ausdrucks der komprimierten Steuererklärung autorisiert werden. Die Zustimmung kann auch mit einer Vollständigkeitserklärung verbunden werden.