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StuB 12/2011 S. 483

Reform der Insolvenzordnung: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom

RA/WP/FAStR Harald Schumm, Schumm & AignerGmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen und will dadurch die Sanierung insolventer bzw. insolvenzreifer Unternehmen erleichtern. Eine schnellere und effektivere Sanierung soll auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen.

I. Gründe für die Insolvenzrechtsreformund deren Ziele

Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und Kritik am deutschen Insolvenzrecht waren Anlass für die geplante Reform:

1. Wegen der bisherigen Komplexität einer Sanierung waren vereinzelt Geschäftsleitungssitze nach England verlegt worden, um dort ein Insolvenzverfahren nach...