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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

Verschmelzung zur Neugründung: Handelsregisteranmeldung des neuen Rechtsträgers – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Verschmelzung zur Neugründung Handelsregisteranmeldung des neuen Rechtsträgers

Gem. § 38 Abs. 1 UmwG haben die Vertretungsorgane - bei der GmbH nach § 78 GmbHG sämtliche Geschäftsführer - jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger - also des oder der übertragenden wie der aufnehmenden Gesellschaft - die Verschmelzung zur Eintragung in das Register ihres Sitzes anzumelden. Bei der Verschmelzung zur Neugründung hat die Anmeldung überdies durch alle Geschäftsführer gemeinsam bei dem Register zu erfolgen, in dessen Bezirk die neue Gesellschaft ihren Sitz haben wird.

Der Anmeldung beizufügen sind:

  • der Verschmelzungsvertrag,

  • die Verschmelzungsbeschlüsse,

  • die ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilseigner,

  • die ggf. erforderlichen Verschmelzungsberichte,

  • die ggf. erforderlichen Prüfungsberichte bzw. ggf. die entsprechenden Verzichtserklärungen,

  • der Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat oder, für den Fall, dass ein solcher nicht bestehen sollte, die entsprechenden Negativerklärungen

sowie nach § 36 Abs. 2 UmwG die Unterlagen, die zur Neugründung der durch die Verschmelzung entstehenden GmbH erforderlich sind. Dies sind:

  • die Gründungsurkunde,

  • die Feststellung des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafter,

  • die Bestellung der Geschäftsführer in der Gründungsurkunde oder durch besonderen Gesellschafterbeschluss,

  • die Gesellschafterliste.

Mehr zum Thema Verschmelzung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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