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Revision/Interne Revision
1. Begriff und Rechtsgrundlagen
Die interne Revision ist eine unternehmensinterne, prozessunabhängige Prüfungsinstitution, die die Unternehmensaktivitäten einschließlich der vorhandenen Kontrollen überwacht. Mitarbeiter der internen Revision sind weder in operative Tätigkeiten einbezogen noch für das Ergebnis der überwachten Prozesse verantwortlich.
Die interne Revision ist der wichtigste Bestandteil der prozessunabhängigen Überwachung. Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Damit unterstützt sie die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft (IDW PS 983, Tz. 19a).
Nach § 91 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 93 AktG gehört es zur Sorgfaltspflicht des Vorstands einer AG, eine interne Revision als integraler Bestandteil des in der Rechtsvorschrift geforderten Überwachungssystems einzurichten. Die Pflicht gilt analog für Vorstände von Unternehmen anderer Rechtsf...