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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 357/01 EFG 2004 S. 1587

Gesetze: EStG 1998 § 7g Abs. 4 S. 2, EStG 1998 § 7g Abs. 5, EStG 1998 § 7g Abs. 3, EStG 1998 § 7g Abs. 6, EStG 1998 § 4 Abs. 3

Gewinnerhöhende Auflösung einer über den gesetzlichen Höchstbetrag hinaus gebildeten Ansparrücklage bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Gewinnfeststellung 1998

Leitsatz

Hat das FA bei einem Unternehmer mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in einem bestandskräftig gewordenen Einkommensteuer- oder Feststellungsbescheid die Bildung einer Ansparrücklage über den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag von 300000 DM hinaus zu Unrecht als Betriebsausgabe anerkannt und wurde bis zum zweiten Folgejahr keine entsprechende Investition vorgenommen, so sind für das zweite Folgejahr nicht nur 300000 DM, sondern auch der darüber hinausgehende Rücklagebetrag gewinnerhöhend zuzüglich eines Gewinnzuschlages nach § 7 g Abs. Abs. 4 S. 2, Abs. 5 und 6 EStG als Betriebseinnahme zu erfassen.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 2 Nr. 34
EFG 2004 S. 1587
EFG 2004 S. 1587 Nr. 21
VAAAB-24667

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