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Abgeld, Aufgeld
I. Definition von Agio/Disagio
Ein Abgeld (Disagio) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabebetrag (= Emissionskurs) und dem Nennwert (= Rückzahlungskurs) einer Anleihe. Dieser Abschlag vom Nennwert wird auch Emissionsdisagio genannt.
Als Disagio bzw. Damnum wird auch der bei Kreditauszahlung einbehaltene Ausgabeabschlag bezeichnet. Dieser hat Zinscharakter und gehört zu den Finanzierungskosten (weitere Ausführungen vgl. Stichwort Damnum).
Ein Aufgeld (Agio) kann in zwei Varianten auftreten:
Zum Ersten ist es die Differenz zwischen dem Emissionskurs und dem Nennwert (Emissionsagio).
Weiterhin gibt es ein Agio bei Endfälligkeit. In diesem Falle werden Schuldverschreibungen mit einem Agio zurückgezahlt.
Nachfolgend wird die Behandlung im Privatvermögen beschrieben.
II. Abgeld/Disagio
1. Differenzierung
Das Disagio dient i.d.R. der Feineinstellung des Zinses durch Anpassung an die aktuelle Kapitalmarktsituation im Zeitpunkt der Emission. Diese Wertpapiere werden auch Disagio-Anleihen genannt. Davon zu unterscheiden ist der Emissionsdiskont, welcher ebenfalls einen Abschlag auf den Nennwert darstellt, wirtschaftlich aber ganz oder teilweise den Ertrag des Wertpapiers beinhaltet (Abzinsungspapier).
2. Steuerliche Behandlung (Erwerb bis zum )
Das bei Emission begebene Disagio bewirkt bei fester Verzinsung eine Erhöhung der Rendite. Daher liegen grds. Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe des Differenzbetrags zwischen Emissionskurs und Nennwert vor. In diesem Falle waren die Erträge bis zum VZ 2008 nach der besitzzeitanteiligen Emissionsrendite oder nach der Marktrendite zu versteuern. Ab 2009 ermittelt sich der Kapitalertrag nach § 20 Abs. 4 EStG.
Aus Vereinfachungsgründen wird ein Emissionsdisagio und ein Emissionsdiskont bei fest verzinslichen Wertpapieren, die zum Privatvermögen gehören, steuerlich nicht berücksichtigt, wenn eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird. Das „unschädliche” Abgeld ist laufzeitabhängig.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Disagio-Staffel: Laufzeit | Disagio in v.H. |
bis unter 2 Jahre | 1 |
2 Jahre bis unter 4 Jahre | 2 |
4 Jahre bis unter 6 Jahre | 3 |
6 Jahre bis unter 8 Jahre | 4 |
8 Jahre bis unter 10 Jahre | 5 |
ab 10 Jahre | 6 |
Darüber hinaus differenziert die Verwaltung zusätzlich bei Wertpapieren mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Bei diesen ist das Disagio / der Diskont von 1 v.H. auf die Laufzeit umzurechnen.
Die Einstufung, ob das Emissionsdiskont / -disagio schädlich ist oder nicht, wird bei der Emission des Wertpapiers vorgenommen und gilt während der gesamten Laufzeit der Emission.
Bei Aufstockungen der Emission innerhalb eines Jahres wird die Disagiostaffel nicht erneut überprüft.
Die o.g. Vereinfachungsregelung gilt nicht:
wenn ein Abgeld deshalb eingeräumt wurde, weil größere Mengen von Wertpapieren erworben wurden. Dieses ist als besonderer Vorteil zu versteuern.
bei Schuldscheindarlehen.