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StuB Nr. 21 vom Beilage Seite 1

Jahresabschluss 2020 in der Corona-Pandemie

Ausgewählte Aspekte aus Rechnungslegung, Berichterstattung und Bewertung sowie Steuerbilanz

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Gregor Zimny, CVA und StB Michael Vodermeier

Anfang des Jahres 2020 war die weltweite Verbreitung des neuartigen Virus SARS-CoV-2 zu beobachten. Zur Eindämmung des sog. Coronavirus wurden in Deutschland Maßnahmen unterschiedlicher Art getroffen. Diese hatten Auswirkungen auf den Alltag und beeinflussen das Geschäftsumfeld der Unternehmen beträchtlich. In der Folge unterlagen auch die Rechnungslegung und Berichterstattung sowie die damit assoziierten Bewertungen erheblichen Veränderungen, wobei das Ausmaß dieser Veränderungen von der jeweiligen Betroffenheit der Unternehmen von der Corona-Krise abhängt. Das IDW versuchte der Unsicherheit über die Abbildung der Corona-Pandemie in der Rechnungslegung bereits frühzeitig zu begegnen, indem es unterschiedliche Hinweise zu den Folgen des Coronavirus auf die verschiedenen Bestandteile des Jahresabschlusses veröffentlichte. Für das Geschäftsjahr 2019 ergaben sich demnach regelmäßig nur Auswirkungen im Rahmen der Berichterstattung im Anhang und im Lagebericht, während für das laufende Geschäftsjahr 2020 unternehmensspezifische Auswirkungen vor allem auch in den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erwarten sind. Zudem reagierte der Gesetzgeber durch ausgewählte steuerrechtliche Maßnahmen, die unterschiedliche steuerbilanzielle Konsequenzen und damit einhergehend auch handelsrechtliche Implikationen zur Folge haben können. Des Weiteren stellt sich in Anbetracht der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Marktverwerfungen die Frage, welche Auswirkungen die mit der derzeitigen Situation verbundenen Unsicherheiten auf Unternehmensbewertungen respektive die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Planungsrechnungen sowie auf Kapitalkosten haben.

Imberg/Potthoff, Auswirkungen der Corona-Krise auf Steuern, Rechnungslegung und Recht – ein Überblick, NWB Online-Beitrag, NWB JAAAH-45039

I. Einleitung

[i]Mujkanovic, Going concern in der Corona-Krise – Die Fortführungsprämisse vor dem Hintergrund von SARS-CoV-2, StuB 12/2020 S. 455, NWB WAAAH-50816 Rinker, Auswirkungen des Corona-Virus auf den HGB-Jahresabschluss und Lagebericht, StuB 7/2020 S. 256, NWB QAAAH-45349 Wengerofsky, Corona-Krise: Praxisfragen für die Änderung von bisherigen Ansatz- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss 2019, StuB 10/2020 S. 371, NWB LAAAH-48281 Lüdenbach, Corona und der Schmetterling über der Biskaya – Wertaufhellung oder Wertänderung?, StuB 5/2020 S. 191, NWB NAAAH-43315 Corona-Krise: Übersicht der Hilfsmaßnahmen und die Auswirkung auf den Jahresabschluss – Checkliste, NWB EAAAH-52293 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 11. Aufl. 2020, NWB NAAAH-36521 Kurz nach Beginn des Jahres 2020 kam es zu einer weltweiten Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2. Da es sich hierbei um eine neuartige Atemwegserkrankung handelt, war der Umgang mit dem Virus von Beginn an von hoher Unsicherheit geprägt. Ungeachtet dessen wurden zügig erste Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ergriffen. Auch in Deutschland wurde die Umsetzung von Regelungen entschieden, die wesentliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und Unternehmen hatten. So kam es beispielsweise zur Durchsetzung von Kontaktbeschränkungen und vorübergehenden Betriebsschließungen, insbesondere im Gastronomie- und Veranstaltungsgewerbe. Diese Reaktionen hatten wesentliche negative Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft, denen die Bundesregierung durch Unterstützungsmaßnahmen versuchte entgegenzuwirken.

Im Laufe des Jahres 2020 materialisierten sich die ersten kurzfristigen Konsequenzen des Virus und der mit ihm verbundenen Gegenmaßnahmen, die deutsche Unternehmen bewältigen mussten und weiterhin müssen. Hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen herrscht derweil noch hohe Unsicherheit. Insbesondere für Unternehmen, die als Reaktion auf die Corona-Krise wesentliche S. 2Veränderungen grundlegender Natur, beispielsweise eine Änderung des Geschäftsmodells in einem wesentlichen Ausmaß, vollziehen mussten, ergeben sich wesentliche Unsicherheiten.

Auch an den internationalen Kapitalmärkten wurde das mit der Ausbreitung des Coronavirus verbundene Risiko deutlich. So waren branchenübergreifend historische Kurseinbrüche im deutlich zweistelligen Prozentbereich zu beobachten. Obwohl die Kurse sich derzeit wieder zu großen Teilen erholt haben, ist eine grds. höhere Volatilität der Märkte festzustellen.

Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen wurde und wird weiterhin entweder unmittelbar oder mittelbar durch die Corona-Pandemie wesentlich beeinflusst. Da der Jahresabschluss der Unternehmen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln soll (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB), haben die mit der Corona-Pandemie verbundenen Auswirkungen auch Einfluss auf den Jahresabschluss der Unternehmen. Da die Verbreitung des Coronavirus in den Zeitraum der Aufstellung der Bilanz zum fiel, ergaben sich bereits im Jahresabschluss zum erste solcher Auswirkungen insbesondere im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Anhang und im Lagebericht. Demgegenüber werden die Bezüge zum Coronavirus im Jahresabschluss zum deutlich umfangreicher ausfallen, wobei nunmehr insbesondere auch der Ansatz und die Bewertung von Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betroffen sein werden. Aber auch im Kontext der Berichterstattung wird auf das Coronavirus einzugehen sein, insbesondere in den Bereichen Chancen, Risiken und Prognose im Lagebericht.

Daneben können sich aus handelsrechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise ggf. Implikationen für die Steuerbilanz ergeben. Außerdem wurden steuerrechtliche Unterstützungsmaßnahmen durch den Gesetzgeber beschlossen, die gleichermaßen handels- und steuerbilanziell zu berücksichtigen sind.

Aktuell können Unternehmen entweder gar nicht oder nur schwer abschätzen, wie weitreichend die (wirtschaftlichen) Folgen der Corona-Pandemie noch sein werden. Die bestehenden Unsicherheiten, die in Abhängigkeit der jeweiligen Branche respektive des Geschäftsmodells jeweils unterschiedlich zum Tragen kommen, müssen bei der Erstellung von Planungsrechnungen sachgerecht abgebildet werden. Unternehmenswerte werden i. d. R. mithilfe eines Kapitalwertkalküls zukunftsorientiert durch Abzinsung der erwarteten künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag mit einem risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatz bestimmt. Hierbei ist im Zusammenhang mit der Planungsrechnung zwischen den kurz- und mittelfristigen sowie den langfristigen Folgen der Pandemie zu unterscheiden. Bezüglich des Kapitalisierungszinssatzes besteht die Herausforderung, die erhöhten Risiken, u. a. hervorgerufen durch die erhöhten Unsicherheiten, sachgerecht für Bewertungszwecke zu bestimmen.