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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1505/15 EFG 2019 S. 1604 Nr. 19

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 4 ; KStG § 27 Abs. 1 ; KStG § 27 Abs. 2; KStG § 27 Abs. 2; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9

Zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen Stiftungen

Leitsatz

Sind Zahlungen einer rechtsfähigen Stiftung an ihre Destinatäre Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 EStG wirtschaftlich vergleichbar, ist auch für eine solche Stiftung ein steuerliches Einlagekonto zu führen. Dabei sind die Regelungen über Zu- und Abgänge in dem nach § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG maßgeblichen Zeitraum zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2020 S. 750 Nr. 13
DStR 2019 S. 8 Nr. 44
DStRE 2019 S. 1384 Nr. 22
EFG 2019 S. 1604 Nr. 19
ErbStB 2019 S. 320 Nr. 11
KÖSDI 2019 S. 21463 Nr. 11
NWB-EV 2019 S. 359 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 292
UAAAH-30292

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