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Investmentsteuerrecht | Besteuerung von Erträgen aus „schwarzen“ Fonds nach dem AuslinvestmG
(1) Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. (2) § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG sind im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Bezug: § 18 Abs. 1 und 3 AuslInvestmG; § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 63, Art. 64 AEUV).
Das Auslandinvestmentgesetz ist mit Ablauf des Jahres 2003 ausgelaufen und mit Wirkung ab durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) ersetzt worden. Nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG waren für inländische Beteiligte an ausländischen „schwarzen“ Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen (Verletzung von Nachweispflichten, Fehlen eines Vertreters) zusätzlich zu den Ausschüttungen fiktive Ein...