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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 9072/05 B

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, BGB § 1897 Abs. 6, BGB § 1898 Abs. 1

Fahrt- und Telefonkosten anlässlich der beabsichtigten Bestellung des Steuerpflichtigen als ehrenamtlicher Betreuer eines Angehörigen keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz

Fahrt- und Telefonkosten, die anlässlich der vom Vormundschaftsgericht geplanten Bestellung des Steuerpflichtigen als ehrenamtlicher Betreuer seines testier- und geschäftsunfähigen Vaters anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2008 S. 3460
UAAAC-85109

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