Besteuerung von Alterseinkünften aus der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA)
Ausgleichsleistungen aus der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind als wiederkehrende Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe b EStG zu erfassen und mit ihrem vollen Betrag der Besteuerung zu unterwerfen.
Eine Erfassung mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) kommt nicht in Betracht.
Die Leistungen beruhen nicht auf einen Rentenstammrecht, sondern sind gesetzliche Sozialleistungen, die dazu dienen, ein Mindereinkommen ehemaliger Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft, die wegen ihres Alters keine oder nur geringe Ansprüche aus dem Tarifvertrag erwerben können, auszugleichen.
Oberfinanzdirektion
Münster v. - Kurzinfo ESt
5/2008
Fundstelle(n):
UAAAC-71368